FAQs = häufig gestellte Fragen

Dr. Martin Leutner, MSc

Kann ich nach der Narkose selbst mit dem Auto nach Hause fahren oder alleine nach Hause gehen ?

  • Nein, niemals: Sie dürfen nach der Narkose kein Fahrzeug lenken (z.B. für 24 Stunden nach dem Eingriff ) und gelten während dieser Zeit auch nur als „bedingt straßenverkehrstauglich bzw. geschäftsfähig“. Zur ambulanten Narkose müssen sowohl Kinder und Jugendliche, als auch Erwachsene immer in Begleitung erscheinen.

Wann kann ich vor und nach der Narkose essen und trinken ?

  • Keine feste Nahrung ab SECHS Stunden vor der Narkose! Klare Flüssigkeit (z.B. stilles Wasser oder Tee) dürfen Sie bis zu ZWEI Stunden vor dem Eingriff zu sich nehmen.
  • Achtung: die „Sechs-Stunden-Karenz“ gilt grundsätzlich auch für Nikotin
  • Aktuell: bei Kleinst-Kindern geht der Trend (wissenschaftlich) bei Getränken zur „Ein-Stunden-Flüssigkeits-Karenz“

Ist eine Narkose nicht viel gefährlicher als eine Behandlung im Wachzustand bzw. „nur in Lokalanästhesie“

  • Man ist nie so lückenlos überwacht, wie beim Narkose-Arzt
  • Sämtliche sogenannten Vital-Parameter (Beispiele: EKG, Herzfrequenz, Blutdruck) werden vom Narkose-Arzt während des Eingriffes kontrolliert
  • Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten, z.B. einer bisher unbekannten Allergie, ist der Narkose-Arzt routiniert, unmittelbar helfende Gegenmaßnahmen zu treffen (Beispiele: Allergien auf Antibiotika oder Lokalanästhetika)

Gibt es in der Ordination die Ausrüstung zur Herz-Kreislauf-Reanimation?

  • Patientensicherheit gilt als oberstes Prinzip: es ist selbstverständlich die komplette und gewartete Ausrüstung zur Wiederbelebung vorhanden. Der Narkose-Arzt (er ist auch leitender Notarzt) ist mit solchen Maßnahmen vertraut.

Wann ist eine Narkose sinnvoll ?

  • Wenn Sie es wünschen (Stichwort: Komfortmedizin), bei Angst-Patienten, bei der Behandlung von Kindern und besonders bei der Behandlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Gibt es Patienten, die sich nicht für eine ambulante Anästhesie in der Ordination eignen?

  • Bei der Narkose-Vorbereitung wird der Ablauf durchbesprochen, eine klinische Untersuchung und die Besprechung von Vorbefunden sind Teil des sicheren Gesamtkonzeptes. (Link: Gesundheitsfragen Einwilligung)

Frage nach der Verrechnung der Narkose: die Honorarnote

  • Für die Narkose-Leistung wird eine Wahlarzt-Honorarnote ausgestellt, zum Einreichen beim Kostenträger. Es gibt keine Direktverrechnung mit den Krankenkassen. Je nach Krankenkasse wird ein Teil rückerstattet, die Tarifsätze für Refundierungen sind unterschiedlich hoch. Für Chefärztliche Dienste gelten diese Anästhesien (= Narkosen) grundsätzlich als „Wunsch-Narkosen“ – Stichwort: „Komfort-Medizin“.
  • Vor dem Eingriff können Details dazu nachgefragt werden, bei der Kasse, bei Sachwalterschaften (Menschen mit besonderen Bedürfnissen), oder bei einer Patienten-Zusatzversicherung, sofern vorhanden